AGB

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HighTech-Timing - H. Grießer KG,
Mühlgasse 58
8950 Stainach, Austria
Firmenbuchnr.: FN 233948 t
UID: ATU 56999911
(in Folge auch HTT genannt)

  1. Grundsätzlich gilt über Inhalte diverser Dienstleistungsvereinbarung Dritten gegenüber Stillschweigen.
  2. Allfällige Änderungen der Dienstleistungsvereinbarungen sind nur im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern möglich und bedürfen der schriftlichen Form.
  3. Bei keiner schriftlichen Dienstleistungsvereinbarung gelten automatisch die AGB der Firma HTT als akzeptiert und anerkannt.
  4. Eine Nichteinhaltung von einzelnen Punkten der Vereinbarung durch den Veranstalter berechtigt die Firma HTT zum sofortigen Rücktritt von dieser Vereinbarung, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Arbeiten und angelaufenen Kosten vom Veranstalter zu bezahlen sind.
  5. Ein Schlussfahrzeug für jeden Teilbewerb muss eingeteilt werden. (Fahrrad, Motorrad, KFZ, …).
  6. Chipausgabe: Es muss auf die richtige Verwendung des Chips nachweislich (Ausschreibung - Bewerbung) hingewiesen werden (Der Chip muss mit 2 Stk. Sicherheitsnadeln seitlich sichtbar, im Bereich der linken Hüfte, auf der Laufhose befestigt werden. Die Karte muss von der linken Seite vollständig sichtbar sein. Bei einer anderen Chipbefestigung kann keine Erfassung garantiert werden). Der Chip darf nicht geknickt, gewaltsam verbogen und nur durch die vorgesehenen Löcher befestigen werden!
  7. Start- und Zielaufbau, Wettbewerbsablauf: Ein Absperrpersonal muss nachweislich eingeteilt werden, welches verhindern soll, dass während des Wettbewerbes Teilnehmer aus einem anderen Bewerb, die bereits einen Chip montiert haben, über die Zeitmesssysteme laufen (z.B. Erwachsene, die sich während des Kinderlaufs aufwärmen).
  8. Die vereinbarten Kosten (mündlich oder schriftlich) sind ohne Abzug mit dem Datum der Rechungslegung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs können Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet werden. Weiteres sind sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
  9. Eine Versicherung für das Zeitmess- Equipment wird vom Veranstalter abgeschlossen. Für ausreichende Absicherungen und Absperrungen sowie für ordnungsgemäße Stromversorgung ist vom Veranstalter zu sorgen. Diverse Schäden werden den Veranstaltern verrechnet!
  10. Haftungsausschlüsse seitens HTT für falsche oder verzögerte Auswertung durch:
    • höhere Gewalt
    • unvollständige oder falsche Anmeldedaten, zu späte oder nicht lesbare Datenübergabe
    • ungeeignete Standorte für die Zeitmessstellen (metallische Untergründe und Einbauten)
    • nicht ausreichend zur Verfügung gestelltes Hilfspersonal
    • nicht ausreichende Absperrmaßnahmen
    • auf Grund von div. Aufbauverzögerungen
    • nicht vorhandene oder gestörte Mobilfunkverbindungen vom Auswertungsbüro zu den Zeitmessstellen (speziell Zwischenzeiten)
    • fehlende und/oder mangelhafte Absperrungen der Zeitmessstellen
    • nicht ordnungsgemäße oder gestörte Stromversorgung im Auswertebüro.
  11. HTT haftet nicht für nicht rechtmäßig ausgegebene Preise und Preisgelder.
  12. Falls der Bewerb nicht stattfindet, sind alle bis zum Zeitpunkt des Stornos durchgeführten Arbeiten und aufgelaufenen Kosten vom Veranstalter zu bezahlen.
  13. Der Veranstalter akzeptiert, dass HTT sämtliche Lieferungen und Leistungen aussetzen oder verweigern darf, selbst wenn diese Vertraglich (mündlich oder schriftlich) vereinbart wurden, falls der Veranstalter, die von HTT erbrachten Lieferungen und Leistungen noch nicht vollständig bezahlt hat, oder vereinbarte Anzahlungen nicht rechtzeitig bei HTT eintreffen. Dies gilt auch, falls diese noch offenen Forderungen aus einem anderen, früheren Geschäft mit dem Veranstalter stammen und nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind.
  14. Alle genannten Preise verstehen sich exkl. 20% UST.
  15. Als Gerichtsstand gilt GRAZ als vereinbart.
  16. Irrtum und Änderung, sowie technische Änderungen vorbehalten.
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